Kosten & Abrechnung
Tiefgang Psychotherapie & Klärung ist eine Privatpraxis. Es besteht keine Möglichkeit der Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen oder das Kostenerstattungsverfahren.
Gesetzliche Versicherte im Kostenerstattungsverfahren
Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Kostenerstattungsverfahren möglich ist und welche Schritte dafür nötig sind. Buchen Sie dann gerne eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir und wir planen das weitere Vorgehen.
Bei mir fällt in der Regel eine Zuzahlung von vorraussichtlich 26,22 Euro/Sitzung an.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten i.d.R. die Kosten für die Einzeltherapie in voller Höhe.
* Mein Honorar für Psychotherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung. Es entspricht laut der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) dem durchschnittlichen Honorar einer Psychotherapeutin mit gesetzlichem Kassensitz.
Selbstzahlende
Einzeltherapie (50 Min) 140,76 €*
Wenn Sie als Selbstzahlende in die Praxis kommen, haben Sie den Vorteil, oft schneller einen Psychotherapieplatz bei dem/der Psycho-therapeut*in ihrer Wahl zu bekommen. Es entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und es entstehen keine Nachteile bei eventuellen zukünftigen Verbeamtungsprozessen oder Versicherungsabschlüssen
Haben Sie Fragen?
Bitte buchen Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde (50 Min). Sie dient einer diagnostischen Einschätzung und der Beratung über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Über die privaten Krankenkassen können bis zu 3 psychotherapeutischen Sprechstunden abgerechnet werden.